Schutzkonzept ‚Sexualisierte Gewalt‘

Schutzkonzept der Christusgemeinde Herzberg Dezember 2024

4. Prävention

4.1 Mitarbeitende

Alle ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden müssen das Schutzkonzept kennen und der Einhaltung zugestimmt haben.

4.1.1. Vorgabe der LKH

4.1.2 Hauptamt

4.1.2.1 Pastor:in (verbundenes Pfarramt)

In der Gemeindeleitung sorgen das Pfarramt und der amtierende Kirchenvorstand durch eine Einweisung dafür, dass das Schutzkonzept in der Gemeinde bekannt ist und eingehalten wird. Das Pfarramt ist für die Einholung der Führungszeugnisse zuständig. Die Einweisung in das Schutzkonzept kann durch das Pfarramt oder eine speziell beauftragte Person erfolgen.

4.1.2.2 andere Mitarbeitende (Sekräter:in, Küster:in, Organist:in)

Auch andere Mitarbeitende müssen sich dem Schutzkonzept verpflichten und ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen. Dies sind auch Voraussetzungen für Neuanstellungen.

4.1.3 Ehrenamt

Veranstaltungen werden von Personen durchgeführt, die das Schutzkonzept kennen und der Einhaltung zugestimmt haben.

4.2 Räumliche Situation

  • Nicht notwendig gebrauchte Räume werden generell abgeschlossen, wenn keine besondere Veranstaltung stattfindet (Sakristei, Turm).
  • Der Archivraum und Materialraum sind abgeschlossen.
  • Der Kirchraum ist während der offenen Kirche (von 10-18 Uhr) geöffnet. In diesem Zeitraum bleiben Sakristei, Turm und Gemeindehaus verschlossen.
  • Häufig frequentierte Räume im Gemeindehaus sind während der Gemeindeveranstaltungen offene Räume, d.h. Türen werden nicht abgeschlossen, um einsichtbar zu sein. Es gibt eine Sonderregelung für die Heizperiode in der Winterzeit, da bleiben Türen während des Heizvorgangs geschlossen, aber nicht abgeschlossen, um Energie zu sparen.
  • Schlüssel:
    • Als Aufbewahrungsort für den Generalschlüssel gibt es einen Schlüsselkasten im Gemeindehaus, der mit Zahlencode zu öffnen ist. Diesen Code kennen alle, die regelmäßig Gruppen leiten. Er wird ansonsten nur einzelnen für die Nutzung des Gemeindehauses mitgeteilt.
    • Die Schlüsselvergabe ist zentral mit Dokumentation durch eine Schlüsselliste geregelt.
  • Die Büsche auf dem Gelände müssen beschnitten sein, sodass das Außengelände einsehbar ist, besonders im Bereich des Spielturms.

4.3 Gelegenheiten

Außer den Sanitäranlagen wird keine Tür abgeschlossen, solange die Gruppe die Räume benutzt.

Seelsorgegespräche finden mit der Pastorin im Pfarrbüro statt, nach Absprache wird die Tür offen oder geschlossen gehalten.

4.4 Entscheidungsstrukturen

Neue ehrenamtlich Mitarbeitende werden in einem Personalgespräch mit der Pastorin oder einem/r Ehrenamtskoordinator/in in das Schutzkonzept eingewiesen und darauf verpflichtet. Sollte der /die Ehrenamtliche sich nicht verpflichten, ist eine Mitarbeit nicht möglich.

Trotz des Schutzkonzeptes kann es keine hundertprozentige Sicherheit geben.

In jedem Einzelfall werden Entscheidungen nach dem Kriseninterventionsplan des Kirchenkreises getroffen.

2. Meldepflicht!

Wer von dem Verdacht zuerst erfährt, verständigt unverzüglich die Superintendentin

(Tel. 0151 /51 85 91 29 / ulrike.schimmelpfeng@evlka.de ) oder den stellv. Superintendenten (Tel. 05522-124410 / uwe.brinkmann@evlka.de )

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