
Lebendiger Adventskalender


Schutzkonzept der Christusgemeinde Herzberg Dezember 2024
4. Prävention
4.1 Mitarbeitende
Alle ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden müssen das Schutzkonzept kennen und der Einhaltung zugestimmt haben.
4.1.1. Vorgabe der LKH
4.1.2 Hauptamt
4.1.2.1 Pastor:in (verbundenes Pfarramt)
In der Gemeindeleitung sorgen das Pfarramt und der amtierende Kirchenvorstand durch eine Einweisung dafür, dass das Schutzkonzept in der Gemeinde bekannt ist und eingehalten wird. Das Pfarramt ist für die Einholung der Führungszeugnisse zuständig. Die Einweisung in das Schutzkonzept kann durch das Pfarramt oder eine speziell beauftragte Person erfolgen.
4.1.2.2 andere Mitarbeitende (Sekräter:in, Küster:in, Organist:in)
Auch andere Mitarbeitende müssen sich dem Schutzkonzept verpflichten und ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen. Dies sind auch Voraussetzungen für Neuanstellungen.
4.1.3 Ehrenamt
Veranstaltungen werden von Personen durchgeführt, die das Schutzkonzept kennen und der Einhaltung zugestimmt haben.
4.2 Räumliche Situation
4.3 Gelegenheiten
Außer den Sanitäranlagen wird keine Tür abgeschlossen, solange die Gruppe die Räume benutzt.
Seelsorgegespräche finden mit der Pastorin im Pfarrbüro statt, nach Absprache wird die Tür offen oder geschlossen gehalten.
4.4 Entscheidungsstrukturen
Neue ehrenamtlich Mitarbeitende werden in einem Personalgespräch mit der Pastorin oder einem/r Ehrenamtskoordinator/in in das Schutzkonzept eingewiesen und darauf verpflichtet. Sollte der /die Ehrenamtliche sich nicht verpflichten, ist eine Mitarbeit nicht möglich.
Trotz des Schutzkonzeptes kann es keine hundertprozentige Sicherheit geben.
In jedem Einzelfall werden Entscheidungen nach dem Kriseninterventionsplan des Kirchenkreises getroffen.
2. Meldepflicht!
Wer von dem Verdacht zuerst erfährt, verständigt unverzüglich die Superintendentin
(Tel. 0151 /51 85 91 29 / ulrike.schimmelpfeng@evlka.de ) oder den stellv. Superintendenten (Tel. 05522-124410 / uwe.brinkmann@evlka.de )